Ihr spezialisierter Rechtsanwalt für Hengersberg und Deggendorf

Auf den folgenden Seiten möchte ich Sie über das Leistungsangebot der Kanzlei informieren. Als Rechtsanwalt setze ich mich seit über 25 Jahren für meine Mandanten auf dem Gebiet des Arbeitsrechts und Familienrechts ein. Ich berate Privatpersonen sowie Unternehmen in Deggendorf und Umgebung. Hier finden Sie alle Tätigkeitsbereiche im Überblick.

Professionelle Hilfe für Ihr Rechtsproblem

Arbeitsrecht

  • Arbeitsrecht für Arbeitnehmer

    Ihnen wurde ein Arbeitsvertrag zur Unterschrift vorgelegt?

    Manche Klauseln eines Arbeitsvertrages sind nicht mit den Vorgaben der Rechtsprechung übereinstimmend und damit nicht bindend. Lassen Sie den vorgeschlagenen Vertrag daher überprüfen.


    Ihr Arbeitsvertrag wurde gekündigt?

    Bitte beachten Sie, dass in der Regel innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung beim örtlich zuständigen Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage zu erheben ist, um Ihre Rechte zu wahren.


    Ihr Arbeitgeber hat Ihnen den Abschluß eines Aufhebungsvertrages angeboten?

    Hier ist besondere Vorsicht geboten, um keine Sperrfrist der Zahlung von Arbeitslosengeld oder sonstige Nachteile auszulösen. Holen Sie anwaltlichen Rat ein.


    Ihr Arbeitgeber zahlt den Lohn nicht?

    Bitte achten Sie auf evtl. bestehende tarifvertragliche oder einzelvertragliche Ausschlußfristen, um Ihre Ansprüche nicht verfallen zu lassen.


    Ihr Arbeitgeber hat Ihnen eine Änderungskündigung ausgesprochen?

    Hier gilt es zu prüfen, ob die angebotenen geänderten Arbeitsbedingungen durch Sie zu akzeptieren sind, oder ob dagegen gerichtlich vorgegangen werden kann. Auch hier gilt die 3-Wochen-Frist zur Anrufung des Arbeitsgerichtes.

  • Arbeitsrecht für Arbeitgeber

    Sie wollen mit Ihrem Arbeitnehmer einen Arbeitsvertrag abschließen?

    - das NachwG (Nachweisgesetz) verlangt, dass innerhalb von 4 Wochen nach Beginn des 

    Arbeitsverhältnisses in einem schriftlichen Arbeitsvertrag die wesentlichen Umstände des Arbeitsverhältnisses schriftlich festgehalten werden, wie etwa:

    • Daten Arbeitnehmer/ Arbeitgeber
    • Probezeit
    • Befristung
    • Höhe des Arbeitslohnes
    • Arbeitsort
    • Arbeitszeit
    • Wochenstundenzahl
    • Urlaubsanspruch

    Sie wollen Ihren Arbeitnehmer fristlos kündigen?

    - gibt es einen Grund für eine fristlose Kündigung? Z. B. Diebstahl im Unternehmen oder ähnliches.

    - Kündigungsfrist von 2 Wochen nach § 626 BGB beachtet?

    - wurde der Arbeitnehmer ggf. abgemahnt?



    Sie wollen Ihren Arbeitnehmer ordentlich kündigen?

    - greifen die Vorschriften des KSchG (Kündigungsschutzgesetz)?

    in der Regel bei mehr als 10 Arbeitnehmern, wobei Teilzeitbeschäftigte entsprechend deren Wochenstundenzahl zu berücksichtigen sind.

    • falls das KSchG greift:

    liegt ein personen-, verhaltens- oder betriebsbedingter Kündigungsgrund vor?

    • -welche Kündigungsfrist kommt zur Anwendung? die gesetzliche, vertragliche oder tarifvertragliche Frist?
    • liegt bei Ihrem Arbeitnehmer ein besonderer Kündigungsschutz vor?

    Schwangerschaft, Schwerbehinderung, Betriebsrat, Pflege naher Angehöriger etc.

    • wurde der Arbeitnehmer ggf. abgemahnt

  • Örtlich zuständiges Arbeitsgericht

    Das Arbeitsgericht Passau, Kammer Deggendorf, ist zuständig für Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, wenn der gewöhnliche Arbeitsort des Arbeitnehmers in den Landkreisen Deggendorf bzw. Regen liegt oder der Arbeitnehmer vom Landkreis Deggendorf oder Regen aus gewöhnlich seine Arbeit verrichtet bzw. verrichtet hat.


    Selbstverständlich vertrete ich Sie auch vor jedem anderen Arbeitsgericht.

Familienrecht

  • Kindesunterhalt

    Der Kindesunterhalt bemisst sich nach der Düsseldorfer Tabelle. Dabei sind das Einkommen des Unterhaltspflichtigen, das Alter des Unterhaltsberechtigten und die Zahl der Unterhaltsberechtigten zu beachten. Zum 1. Januar 2023 wurde die Düsseldorfer Tabelle zuletzt angepasst und ist unter https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2023/Duesseldorfer-Tabelle-2023.pdf zu finden. Zur Überprüfung der zu zahlenden Unterhaltsbeträge für Kinder ist eine Nachfrage beim Jugendamt bzw. einem Rechtsanwalt anzuraten. 

  • Gattenunterhalt

    Beim Unterhalt für den Ehegatten ist zuerst zu unterscheiden, ob es sich um die Zeit bis zur Scheidung oder die danach handelt. Bis zur Scheidung spricht man vom sogenannten Getrenntlebensunterhalt. Hier wird von den Beteiligten noch nicht erwartet, dass sie ihre Lebensverhältnisse massiv verändern. Dies ändert sich nach einem Jahr getrennt leben und nach der Rechtskraft der Scheidung. Dann hat wieder jeder Beteiligte nach Möglichkeit selbst für sich einzustehen. 'Allerdings kann auch nach der Scheidung noch eine Unterhaltsanspruch bestehen, etwa wegen der Betreuung gemeinsamer Kinder oder weil es zwischen den Einkünften der Beteiligten erhebliche Unterschiede gibt, die für einen gewissen Zeitraum auszugleichen sind. Auch wegen gesundheitlicher Probleme oder wegen Alters kann auch nach der Scheidung noch ein Unterhaltsanspruch des Unterhaltsberechtigten bestehen. Hier ist es sinnvoll, anwaltlichen Rat einzuholen

  • Elternunterhalt

    Sie werden für Heimkosten eines Elternteils zur Zahlung herangezogen? Bei der Berechnung des Elternunterhaltes gilt es vieles zu beachten. Unter anderem gelten hier für die Kinder relativ großzügige Freibeträge bei Einkommen und Vermögen. Für eine genaue Berechnung sollten Sie immer den Rat eines Anwalts für Familienrecht einholen.

  • Vermögensrechtliche Auseinandersetzung

    Vermögensrechtliche Auseinandersetzungen lassen sich mit einem Familienanwalt optimal abwickeln. Zunächst ist zu prüfen, welcher Güterstand in Ihrer Ehe besteht. Zunächst ist bei jedem Ehepartner das Anfangsvermögen zu ermitteln. Im nächsten Schritt ist das Endvermögen zu berechnen. Stichtag für die Berechnung des Endvermögens ist der Tag der Zustellung des Scheidungsantrages. Steht bei jedem Partner das Anfangs- und Endvermögen fest, ergibt sich aus der Differenz zwischen End- und Anfangsvermögen der Zugewinn. Im nächsten Schritt wird der Zugewinn der beiden Partner gegenübergestellt. Derjenige Partner mit dem höheren Zugewinn muss die Hälfte der Differenz als Zugewinnausgleich an den anderen auszahlen.

  • Sorgerecht für Kinder

    Das Sorgerecht für Kinder umfasst die Teilbereiche Personensorge, Vermögenssorge, Gesundheitssorge und das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Das Gericht kann einzelne Bereiche einem der Elternteile zuordnen. Als Anwalt für Familienrecht aus Deggendorf helfe ich Ihnen dabei, das bestmögliche Gerichtsurteil zu erreichen. Alltagsentscheidungen darf der Elternteil treffen, bei dem sich das Kind aufhält. Entscheidungen von Gewicht wie z. B. die Wahl der Schulart oder eine absehbare Operation müssen von beiden Elternteilen gemeinsam getroffen werden.

  • Gestaltung von Eheverträgen

    Durch die höchstrichterliche Rechtsprechung wurden die Möglichkeiten bei der Gestaltung von Eheverträgen stark eingeschränkt. Eingriffe in den Kernbereich der Ehe, etwa der Verzicht eines Partners auf Unterhalt trotz der Erziehung von kleinen Kindern, sind nicht mehr möglich. Umso wichtiger ist fachlicher Rat, um den Ehevertrag entsprechend den Vorgaben der Rechtsprechung abzufassen und die Regelungsmöglichkeiten bestmöglich auszuschöpfen.

  • Vertretung durch Familienanwalt

    Oft sind Mandanten der Meinung, dass sie sich von einem gemeinsamen Rechtsanwalt im Scheidungsverfahren vertreten lassen können. Diese Ansicht ist aber falsch. Der Rechtsanwalt als einseitiger Parteivertreter darf immer nur eine Partei vertreten. Wenn zwischen den Parteien also keine Streitpunkte vorhanden sind, genügt für das Stellen des Scheidungsantrages grundsätzlich ein Anwalt. Dieser kann aber nur diejenige Partei vertreten, für die er den Scheidungsantrag gestellt hat. 

  • Erbrechtliche Beratung

    Im Bürgerlichen Gesetzbuch, dem BGB, befasst sich das Fünfte Buch ab § 1922 mit dem Erbrecht. Grundsätzlich wird dabei zwischen der gesetzlichen Erbfolge und der sogenannten gewillkürten Erbfolge unterschieden. Von gewillkürter Erbfolge spricht man, wenn ein Testament oder ein Erbvertrag vorliegt. Beim Abfassen eines Testaments sind eine Vielzahl von Interessen des Testierenden zu bedenken. Deshalb sollte beim Abfassen eines Testaments stets der Rat eines Rechtsanwaltes oder Notars in Anspruch genommen werden. Auch während der Zeit des Getrenntlebens sollte an erbrechtliche Regelungen gedacht werden, um das Erbrecht des getrenntlebenden Gatten ggf. zu schmälern.

Verkehrsrecht

  • Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen

    Nach einem Verkehrsunfall versuchen viele Versicherer eines Unfallverursachers sofort Kontakt mit dem Geschädigten aufzunehmen. Ihr Ziel ist dabei, dem Geschädigten ihr Schadenmanagement aufzudrängen, mit der Folge, dass sich der Geschädigte nicht erkundigt, welche Ansprüche ihm tatsächlich zustehen. Dass die Versicherer den von ihnen zu ersetzenden Schaden so gering wie möglich halten möchten, versteht sich von selbst. Es ist daher dringend anzuraten, nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall den Rat eines Rechtsanwaltes einzuholen. Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass die Kosten des Rechtsanwaltes als Teil des Unfallschadens angesehen werden und von der Versicherung des Schädigers zu tragen sind. 

  • Geltendmachung von Schmerzensgeldansprüchen

    Wird eine Person bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall verletzt, so hat sie Anspruch auf Schmerzensgeld. Nach dem Gesetz handelt es sich beim Schmerzensgeld um eine „billige Entschädigung in Geld“ für die erlittenen Beeinträchtigungen. Zur Höhe des Schmerzensgeldbetrages wurde insbesondere vom ADAC die sogenannte Schmerzensgeldtabelle entwickelt. In dieser sind eine Vielzahl von Gerichtsentscheidungen angeführt, die sich damit beschäftigen, welche Schmerzensgeldhöhe bei welchen Verletzungen zugesprochen worden ist. Damit der Rechtsanwalt die Höhe des Schmerzensgeldes richtig bemessen kann, ist er auf die Vorlage von Arztattesten angewiesen, in denen die Diagnose sowie die Dauer der verletzungsbedingten Beeinträchtigungen enthalten sind.

  • Vertretung in Verkehrsordnungswidrigkeitsangelegenheiten

    Auch hier hat der Betroffene ein Aussageverweigerungsrecht. Im Anhörungsbogen müssen nur Angaben zur Person gemacht werden. Zur Sache sollten, bevor über einen Rechtsanwalt eine Akteneinsicht angefordert worden ist, zunächst keine Angaben gemacht werden. Im Rahmen der Akteneinsicht lässt sich z. B. abklären, mit welchem Messgerät die Geschwindigkeit bzw. der Abstand ermittelt worden ist. Da manche Geräte nicht mit letzter Zuverlässigkeit arbeiten, kann dies als Ansatzpunkt für die Argumentation genutzt werden.

Strafrecht

  • Beratung im strafrechtlichen Bereich

    Sobald gegen eine Person strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet werden, sollte ein Rechtsanwalt beigezogen werden. Als Erstes ist darauf hinzuweisen, dass jeder Beschuldigte das Recht hat, die Aussage zu verweigern. Weiter steht auch nahen Angehörigen – Ehepartnern, Kindern, Eltern und Verlobten – ein Aussageverweigerungsrecht zu. Angaben zur Sache sollten immer erst nach einer Rücksprache mit einem Rechtsanwalt erfolgen.

  • Jugendstrafrecht

    Nach dem Gesetz ist Jugendlicher, wer zwischen 14 und 18 Jahren alt ist. Ab 14 Jahren kann eine Person wegen von ihr begangener Straftaten bestraft werden. Die gesetzliche Grundlage findet sich im JGG (Jugendgerichtsgesetz). Das JGG zielt mehr auf Erziehung als auf Strafe ab. Die geringste vom Jugendrichter zu ergreifende Maßnahme ist eine Ermahnung. Das höchste Strafmaß beträgt 10 Jahre. Im Alter von 18 bis 21 Jahren spricht man vom sogenannten Heranwachsenden. Das Gericht wird hier entscheiden, ob Jugendrecht oder Erwachsenenrecht zur Anwendung kommt. Da die Folgen des Jugendstrafrechts wesentlich weniger einschneidend sind als die im Erwachsenenrecht, sollte es Ziel jeder Verteidigungsstrategie sein, für die Anwendung von Jugendrecht zu plädieren. 

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